Beschreibung
Akteneinsicht
Die Anträge und Akten zu den einzelnen Geschäften liegen spätestens zwei Wochen vor der Versammlung bei der Schulverwaltung der Oberstufenschule Weiningen zur Einsicht auf. Der Beleuchtende Bericht über die an der Versammlung zu behandelnden Geschäfte kann über die kostenlose postalische Zustellung bei der Schulverwaltung bestellt werden. Ausserdem finden Sie den Beleuchtenden Bericht unter "Einladung Kreisgemeindeversammlung" als "Download". Stimmberechtigung
Das Stimm- und Wahlrecht hat wer Wohnsitz in einer der vier beteiligten politischen Gemeinden hat; das Schweizerbürgerrecht besitzt; die Volljährigkeit erreicht hat und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Anfragen
Anfragen von allgemeinem Interesse sind im Sinne von § 17 Gemeindegesetz der Oberstufenschulpflege spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen. Protokollauszüge der Schulpflege zur Kreisgemeindeversammlung
Beschluss vom 15.11.2021:
Erlass von Formvorschriften bezüglich der Ausfertigung und Genehmigung von Versammlungsprotokollen (nGG 1.1.2018) Beschluss vom 30.10.2023:
Vezicht auf den Versand eines Flyers betr. Ankündigung der Kreisgemeindeversammlung
Höhepunkte
- Akteneinsicht zwei Wochen vor der Versammlung
- Stimmrecht für Schweizerbürger mit Wohnsitz in den beteiligten Gemeinden
- Anfragen müssen schriftlich und unterzeichnet eingereicht werden
Allgemeine Informationen
Die Kreisgemeindeversammlung findet im Oberstufenschulhaus Weiningen statt und bietet den Bürgern die Möglichkeit, sich über aktuelle Geschäfte zu informieren. Stimmberechtigte können Anträge einsehen und Fragen einreichen, um aktiv an der Versammlung teilzunehmen.
Standort
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